Elektrofachkräfte, denen eine Schaltberechtigung erteilt wurde, müssen gem. ArbSchG und DGUV Vorschrift einmal jährlich für den betroffenen Arbeitsbereich unterwiesen werden. Damit wird sichergestellt, dass die Befähigung für die Schaltberechtigung erhalten bleibt. Normative Änderungen und arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse werden aufgefrischt, ergänzt und vertieft.
Inhalte
Die Jahresunterweisung richtet sich an Mitarbeitende, die bereits die Schaltberechtigung in Mittelspannungsanlagen (bis 36kV) erlangt haben.
8 Unterrichtsstunden
Datum: 27.03.2025
Donnerstag 08:30-15:30 Uhr
Holger Böttick
365,00 € pro Teilnehmer:in
(inkl. Seminarunterlagen, Imbiss, Tagungsgetränke)