Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen im Gewerbe und Handwerk sicher betrieben werden und einen störungsfreien Prozess gewährleisten. Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP) dürfen begrenzt elektrotechnische Tätigkeiten durchführen (Reinigung, Prüfung, Fehlerquittierung u.ä.). Diese Tätigkeiten müssen sicher und gefahrlos durchgeführt werden können. Hierzu ist es erforderlich, die EUP immer auf den neuesten sicherheitstechnischen Stand zu halten. Elektrotechnisch unterwiesene Person ist, wer durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde. Dieses Seminar dient zur Vertiefung und Festigung dieser Anforderungen.
Dieses Seminar wendet sich an nicht-elektrotechnische Mitarbeitende in den Betrieben, die mit einfachen elektrotechnischen Tätigkeiten betraut werden und über die Gefahren des elektrischen Stromes und korrektes Verhalten zu unterweisen sind. Die Unterweisung gem. § 12 ArbSchG, § 12 BetrSichV sowie § 4 DGUV Vorschrift 1 und Vorschrift 3 ist regelmäßig durchzuführen, mind. jedoch einmal jährlich.
8 Unterrichtsstunden
Datum: 18.03.2025
Dienstag, 08:30-15:30 Uhr
Holger Böttick
299,00 € pro Teilnehmer:in
(inkl. Seminarunterlagen, Imbiss, Tagungsgetränke)