BW-S-2025-045

Jahresunterweisung Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten

Die Elektrotechnik ist im Gewerbe, im Handwerk und in der Industrie heute nicht mehr wegzudenken. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen sicher betrieben werden und einen störungsfreien Prozess gewährleisten. Festgelegte Tätigkeiten sind gleichartige, sich wiederholende Arbeiten an Betriebsmitteln, die von den Unternehmen in einer Arbeitsanweisung beschrieben sind. Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten übernehmen dabei besondere Verantwortung, sind aber auch besonderen Gefahren ausgesetzt. Unzureichende Fortbildungen zählen zu einer der Hauptursachen für Elektrounfälle, weswegen alle Arbeitgeber nach ArbSchG und DGUV V1 verpflichtet sind, Ihre mit elektrischen Anlagen oder Betriebsmitteln betrauten Fachkräfte durch eine jährliche Pflichtunterweisung auf die besonderen Gefährdungen wiederkehrend zu schulen.


Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen
  • Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (DGUV V1, DGUV V3, DGUV Information 203-077)
  • VDE-Bestimmungen
  • Rechtssichere Elektroorganisation
    • Aufgaben und Pflichten einer EFKffT
    • Die EFKffT im Betrieb mit festgelegtem Aufgabenbereich
    • TOP Prinzip, Schulungen und Unterweisungen
  • Technische Grundlagen
  • Technische Grundlagen Schaltgeräte und Schutzorgane
  • Gefahren des elektrischen Stromes
    • 5 Sicherheitsregeln
    • Erste-Hilfe Maßnahmen
    • Brandschutz in elektrischen Anlagen
  • Arbeiten an elektrischen Schaltanlagen im Aufgabenbereich der EFK

Zielgruppe

Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten aus allen Branchen, die nach ArbSchG und GDUV V1 jährlich für diese Tätigkeiten geschult werden müssen.

Seminarumfang

8 Unterrichtsstunden
Datum: 11.03.2025

Dienstag, 08:30-15:30 Uhr


Anmeldeschluss: 25.02.2025

Dozent:innen

Holger Böttick

Seminarort

Vrielmann GmbH, Heinrich-Focke-Straße 25, 48531 Nordhorn

Seminargebühr

365,00 € pro Teilnehmer:in
(inkl. Seminarunterlagen, Imbiss, Tagungsgetränke)

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