Die Elektrotechnik ist im Gewerbe, im Handwerk und in der Industrie heute nicht mehr wegzudenken. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen sicher betrieben werden und einen störungsfreien Prozess gewährleisten. Festgelegte Tätigkeiten sind gleichartige, sich wiederholende Arbeiten an Betriebsmitteln, die von den Unternehmen in einer Arbeitsanweisung beschrieben sind. Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten übernehmen dabei besondere Verantwortung, sind aber auch besonderen Gefahren ausgesetzt. Unzureichende Fortbildungen zählen zu einer der Hauptursachen für Elektrounfälle, weswegen alle Arbeitgeber nach ArbSchG und DGUV V1 verpflichtet sind, Ihre mit elektrischen Anlagen oder Betriebsmitteln betrauten Fachkräfte durch eine jährliche Pflichtunterweisung auf die besonderen Gefährdungen wiederkehrend zu schulen.
Inhalte
Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten aus allen Branchen, die nach ArbSchG und GDUV V1 jährlich für diese Tätigkeiten geschult werden müssen.
8 Unterrichtsstunden
Datum: 11.03.2025
Dienstag, 08:30-15:30 Uhr
Holger Böttick
365,00 € pro Teilnehmer:in
(inkl. Seminarunterlagen, Imbiss, Tagungsgetränke)