Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Ende 2012 die neue Arbeitsstättenregel ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ festgelegt. Für die Unternehmen wirkt sich diese sowohl auf die Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen als auch auf organisatorische Vorkehrungen aus.
Abhängig von der Größe eines Unternehmens und der Gefährdungsbeurteilung ergibt sich für alle Unternehmen die Notwendigkeit sogenannte Brandschutzhelfer zu bestimmen, die im Notfall für die erste Brandbekämpfung oder die Evakuierung der anwesenden Personen zuständig sind. Unternehmen müssen sicherstellen, dass Mitarbeitende und Besucher:innen im Brandfall rechtzeitig gewarnt werden.
5% der Belegschaft sollten während der Arbeitszeit als Brandschutzhelfer qualifiziert und vor Ort sein. Um die Brandschutzhelfer-Qualifikation zu erlangen, müssen die entsprechenden Personen theoretische Kenntnisse in Bezug auf Brandprävention, die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktionsweise von Feuerlöscheinrichtungen erwerben und an einer praktischen Löschübung teilnehmen.
Das Bildungswerk bietet Ihnen ein Seminar zur Qualifizierung als „Brandschutzhelfer nach ASR A2.2“ an. Die Lehrgangsteilnehmer:innen haben hier die Möglichkeit umfangreiche theoretische Kenntnisse zu erlangen und an einer praktischen Löschübung teilzunehmen.
Nach Abschluss des Seminars erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat, in welchem die Befähigung als Brandschutzhelfer nach ASR A2.2 zertifiziert wird.
Theoretisch:
Praktisch:
Mitarbeitende mit Brandschutzaufgaben und Personen, die die Funktion des Brandschutzhelfers übernehmen sollen.
5 Unterrichtsstunden
Datum: 21.03.2025
von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Thorsten Krämer
145,00 € pro Teilnehmer:in
(inkl. Seminarunterlagen und Tagungsgetränke)