Nach § 2 der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) müssen Ausbilder:innen neben der fachlichen Eignung auch den Erwerb der Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den nachfolgenden Handlungsfeldern nachweisen:
Die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten und Kenntnisse der unterschiedlichen Ausbildungsverordnungen sind handlungsorientiert (unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens) zu vermitteln. Die Lerninhalte sind so zu strukturieren, dass die Auszubildenden komplexe Aufgaben bearbeiten können. Selbstständigkeit in der Arbeit - von der Planung bis zur Ergebniskontrolle - muss an realen Aufgabenstellungen des technischen und kaufmännischen Betriebsablaufes trainiert werden. Mit neuen Methoden, die das selbstgesteuerte Lernen des Auszubildenden fördern sollen, ändert sich auch die Rolle der Ausbilder:innen bei der Durchführung der Berufsausbildung. Die Ausbilder:innen werden zu Lernberater:innen, Lernmoderator:innen und kooperativen Partner:innen der Auszubildenden.
Nachwuchskräfte, denen die Verantwortung für die Berufsausbildung übertragen wurde.
28 Unterrichtsstunden
Datum: 28.02.2025 - 28.03.2025
wochentags um 17:30-20:45
Termine:
Lambert Blömers
650,00 € pro Teilnehmer:in
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