BW-S-2025-144

KI-Schulungspflicht für Unternehmen – EU AI ACT – Europäische KI-Verordnung

Der EU AI Act, der ab dem 2. Februar 2025 in Kraft tritt, stellt eine umfassende Regulierung für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) dar. Diese Verordnung zielt darauf ab, den sicheren und ethischen Einsatz von KI-Systemen zu gewährleisten und Risiken für Gesellschaft und Individuen zu minimieren.

Eine zentrale Neuerung des AI Acts ist die Schulungspflicht für Unternehmen. Im EU AI Act ist die Verpflichtung zur Sicherstellung ausreichender KI-Kompetenzen in Artikel 4 festgelegt.

Dieser Artikel besagt, dass Anbieter und Anwender von KI-Systemen Maßnahmen ergreifen müssen, um ein angemessenes Maß an KI-Kompetenz bei ihrem Personal und anderen beteiligten Personen sicherzustellen.

Unternehmen sind verpflichtet, regelmäßige Schulungen durchzuführen und die Qualifikationen ihrer Mitarbeitenden kontinuierlich zu aktualisieren und zu dokumentieren.

Diese Schulungspflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße und betrifft sowohl Anbieter als auch Betreiber und Nutzer von KI-Systemen. Ziel ist es, dass alle Beteiligten die Chancen und Risiken von Künstlicher Intelligenz erkennen und verantwortungsvolle Entscheidungen treffen können.


  • Anforderungen des EU AI ACTs, insbesondere Risikobewertung
  • Grundlagen der KI (Begriffe und Konzepte)
  • Funktionsweise und Fähigkeiten von KI-Systemen
  • Rechtlicher und ethischer Rahmen
  • Risikobewertung und Schadenspotenziale
  • Praktische Anwendungsfälle aus dem Unternehmensalltag

Zielgruppe

Alle Personen, die Zugang zu betrieblich genutzten KI-Systemen haben oder wo Mitarbeitende ihre privaten Accounts auch dienstlich einsetzen.

Seminarumfang

3 Unterrichtsstunden
Datum: 04.03.2025

Dienstag, 04.03.2025 von 16:30 Uhr bis 19:00 Uhr


Anmeldeschluss: 18.02.2025

Dozent:innen

Silvia van den Berg; KI-Managerin (IHK); Expertin für digitales Arbeiten, Lernen und Lehren, Wissenschaftliche Mitarbeiterin der HS Osnabrück

Seminarort

Bildungswerk der Grafschafter Wirtschaft e.V., NINO-Allee 11, 48529 Nordhorn

Seminargebühr

99,00 € pro Teilnehmer:in
(inkl. Tagungsgetränke)

Jetzt anmelden