Der EU AI Act, der ab dem 2. Februar 2025 in Kraft tritt, stellt eine umfassende Regulierung für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) dar. Diese Verordnung zielt darauf ab, den sicheren und ethischen Einsatz von KI-Systemen zu gewährleisten und Risiken für Gesellschaft und Individuen zu minimieren.
Eine zentrale Neuerung des AI Acts ist die Schulungspflicht für Unternehmen. Im EU AI Act ist die Verpflichtung zur Sicherstellung ausreichender KI-Kompetenzen in Artikel 4 festgelegt.
Dieser Artikel besagt, dass Anbieter und Anwender von KI-Systemen Maßnahmen ergreifen müssen, um ein angemessenes Maß an KI-Kompetenz bei ihrem Personal und anderen beteiligten Personen sicherzustellen.
Unternehmen sind verpflichtet, regelmäßige Schulungen durchzuführen und die Qualifikationen ihrer Mitarbeitenden kontinuierlich zu aktualisieren und zu dokumentieren.
Diese Schulungspflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße und betrifft sowohl Anbieter als auch Betreiber und Nutzer von KI-Systemen. Ziel ist es, dass alle Beteiligten die Chancen und Risiken von Künstlicher Intelligenz erkennen und verantwortungsvolle Entscheidungen treffen können.
Alle Personen, die Zugang zu betrieblich genutzten KI-Systemen haben oder wo Mitarbeitende ihre privaten Accounts auch dienstlich einsetzen.
3 Unterrichtsstunden
Datum: 04.03.2025
Dienstag, 04.03.2025 von 16:30 Uhr bis 19:00 Uhr
Silvia van den Berg; KI-Managerin (IHK); Expertin für digitales Arbeiten, Lernen und Lehren, Wissenschaftliche Mitarbeiterin der HS Osnabrück
99,00 € pro Teilnehmer:in
(inkl. Tagungsgetränke)