Der/Die Teilnehmende kann bis zu zehn Werktage vor Beginn der kostenpflichtigen Veranstaltung – maßgeblich ist der Eingang beim Bildungswerk – ohne Angabe von Gründen von dem Vertrag zurücktreten. Bei Veranstaltungen mit einer Dauer von 40 oder mehr Veranstaltungsstunden muss der Rücktritt jedoch spätestens einen Monat vor Beginn der kostenpflichtigen Veranstaltung erklärt werden. Der Rücktritt ist in Textform zu erklären.
Teilnehmende, die weniger als zehn Werktage vor Beginn der Veranstaltung zurücktreten (bzw. weniger als einen Monat bei Veranstaltungen mit einer Dauer von 40 oder mehr Veranstaltungsstunden) oder die zu den Veranstaltungen nicht oder teilweise nicht erscheinen, sind grundsätzlich zur Zahlung des vollen Entgeltes verpflichtet. Bei Veranstaltungen, für die mehrere Zahlungsabschnitte vorgesehen sind, besteht diese Zahlungsverpflichtung jedoch nur noch bis einschließlich zu dem Zahlungsabschnitt, zu dem die Kündigung in Textform beim Bildungswerk eingeht.
Auch in diesem Fall wird bei Veranstaltungen mit mehreren zusammenhängenden Terminen bzw. Abschnitten eine Kündigungskostenpauschale in Höhe von 10 v. H. der Gesamtlehrgangsgebühr fällig.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Punkt 3 in den Teilnahmebedingungen.