Industriemeister:innen sind erfahrene Fachkräfte auf mittlerer Führungsebene. Der Vorbereitungslehrgang auf die Prüfung zum/zur Industriemeister/in Elektrotechnik soll die Teilnehmenden befähigen, die Aufgaben eines/einer Industriemeister/in als Führungskraft der Planung und Durchführung in dem übertragenen Aufgabenbereich wahrzunehmen:
- Mitwirken bei der Planung und Einrichtung der Betriebsmittel; Überwachen der Betriebsmittel im Hinblick auf Qualitätsanforderungen und Störungen; Veranlassen der Instandhaltung und Verbesserung der Betriebsmittel.
- Vorgesetztenfunktion im Betrieb; Ausbildung; kooperativer Führungsstil; Beurteilung der Mitarbeitenden; Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung; berufliche Weiterbildung der Mitarbeitenden.
- Überwachung der Kostenentwicklung sowie der Arbeitsleistung; Quantitäts- und Qualitätskontrolle. Beeinflussen des Material- und Produktionsflusses zur Gewährleistung eines störungsfreien und termingerechten Arbeitens. Hinwirken auf eine reibungslose Zusammenarbeit im Betriebsablauf; enge Zusammenarbeit mit anderen Betriebseinheiten.
- Durchführung der erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung in Abstimmung mit Sicherheitsbeauftragten des Betriebes.
Der Lehrgang dient als Vorbereitung auf die Prüfung vor der IHK.
Zulassungsveraussetzungen
- Zur Prüfung im Prüfungsteil Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Elektrotechnikberufen zugeordnet werden kann, oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
- Zur Prüfung im Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikation ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen des Prüfungsteils Fachrichtungsübergrifende Basisqualifikation, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und
- in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
- Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/ einer Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Elektrotechnik gemäß § 1 Abs. 3 haben.
- Abweichend von den in Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, berufspraktische Qualifikationen erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nach dem Berufsbildungsgesetz oder auf Grund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen nach § 3 Abs. 1 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, ist nachzuweisen. Die Aneignung dieser Qualifikation soll in der Regel vor Zulassung zum Prüfungsteil Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation erfolgen. Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Prüfung
Die Prüfung erfolgt vor dem Prüfungsausschuss der IHK Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim. Die Prüfungsanforderungen sind bundeseinheitlich geregelt. Die Prüfungsgebühr ist bei Anmeldung zur Prüfung direkt an die IHK zu zahlen.
Unterrichtsform
Der Lehrgang wird berufsbegleitend durchgeführt. Der Unterricht erfolgt i.d.R. zweimal wöchentlich (wochentags 17:30 Uhr bis 20:45 Uhr und samstags von 7:55 Uhr bis 12:55 Uhr). In den niedersächsischen Ferien findet kein Unterricht statt.
Dozent:innen
Fachkräfte aus der Industrie und Lehrkräfte
Aufnahme in den Lehrgang
Die Aufnahme in den Lehrgang erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen beim Bildungswek der Grafschafter Wirtschaft e.V.
Eine Förderung durch das Aufstiegs-BAföG ist möglich; Zuschuss 50%
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation (400 U.-Std)
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Handlungsspezifische Qualifikation (735 U.-Std)
- Handlungsbereich Technik (zwei Alternativen)
- Infrastruktursysteme und Betriebstechnik
- Automatisierungs- und Informationstechnik
- Handlungsbereich Organisation
- Betriebliches Kostenwesen
- Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationswesen
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
- Handlungsbereich Führungs und Personal
- Personalführung
- Personalentwicklung
- Qualitätsmanagement
Lehrgangsumfang
1135 Unterrichtsstunden
Dienstag 17.30-20.45 Uhr
Samstag 07.55-12.55 Uhr
Termine auf Anfrage
Dozent:innen
Team
Lehrgangsort
Gewerbliche Berufsbildende Schulen, Denekamper Straße 1, 48529 Nordhorn
Lehrgangsgebühr
5.500,00 € pro Teilnehmer:in
In den Lehrgangsgebühren sind die Prüfungsgebühren, sowie Kosten für Fachliteratur nicht enthalten. Preisliche Änderungen behalten wir uns vor.
Jetzt anmelden