Nach § 2 der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) müssen Ausbilder:innen neben der fachlichen Eignung auch den Erwerb der Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den nachfolgenden Handlungsfeldern nachweisen:
Die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten und Kenntnisse der unterschiedlichen Ausbildungsverordnungen sind handlungsorientiert (unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens) zu vermitteln. Die Lerninhalte sind so zu strukturieren, dass die Auszubildenden komplexe Aufgaben bearbeiten können. Selbstständigkeit in der Arbeit - von der Planung bis zur Ergebniskontrolle - muss an realen Aufgabenstellungen des technischen und kaufmännischen Betriebsablaufes trainiert werden. Mit neuen Methoden, die das selbstgesteuerte Lernen des Auszubildenden fördern sollen, ändert sich auch die Rolle der Ausbilder:innen bei der Durchführung der Berufsausbildung. Die Ausbilder:innen werden zu Lernberater:innen, Lernmoderator:innen und kooperativen Partner:innen der Auszubildenden.
Nachwuchskräfte, denen die Verantwortung für die Berufsausbildung übertragen wurde.
76 Unterrichtsstunden
Datum: 22.04.2025 - 02.09.2025
dienstags von 17:30 Uhr bis 20:45 Uhr
samstags von 7:55 Uhr bis 12:55 Uhr
Wichtig:
Sollten sich zum Lehrgang weniger als 20 Personen anmelden, erhöht sich die Teilnahmegebühr auf 599,00 €.
Lambert Blömers
499,00 € pro Teilnehmer:in
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