BW-L-ME-2025

Geprüfte/r Industriemeister/in Metall

Industriemeister:innen sind erfahrene Fachkräfte auf mittlerer Führungsebene.

Durch das Bestehen der Fortbildungsprüfung erhalten Industriemeister:innen der Fachrichtung Metall den Nachweis der Befähigung,

  • in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit und innerhalb von Betrieben in unterschiedlichen Abteilungen und Tätigkeitsfeldern sowie auf unterschiedlichen Ebenen betriebliche Führungs- und Sachaufgaben wahrnehmen zu können.
  • sich auf veränderte Methoden und Systeme der Produktion, veränderte Strukturen von Arbeitsplätzen und Arbeitsorganisationen einzustellen,
  • neue Methoden in der Personalführung und -entwicklung mitzugestalten,
  • den technisch-organisatorichen Wandel im Betrieb zu beeinflussen,
  • sich berufs- und betriebsnah weiterzubilden.

Der Lehrgang dient als Vorbereitung auf die Prüfung vor der IHK.

Zulassungsveraussetzungen

  1. Zur Prüfung im Prüfungsteil Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:
    1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, oder
    2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
    3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
  2. Zur Prüfung im Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikation ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:
    1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils Fachrichtungsübergrifende Basisqualifikation, und
    2. in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 2 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr und im Fall des 1 Nr. 3 mindestens zwei weitere Jahre Berufspraxis.
  3. Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines/einer Industriemeisters/ Industriemeisterin gemäß § 1 Abs. 3 haben.
  4. Abweichend von den in Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er/sie berufspraktische Qualifikationen erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder durch eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem stattlichen Prüfungsausschuss nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.

Prüfung

Die Prüfung erfolgt vor dem Prüfungsausschuss der IHK Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim. Die Prüfungsanforderungen sind bundeseinheitlich geregelt. Die Prüfungsgebühr ist bei Anmeldung zur Prüfung direkt an die IHK zu zahlen.

Unterrichtsform

Der Lehrgang wird berufsbegleitend durchgeführt. Der Unterricht erfolgt i.d.R. zweimal wöchentlich (wochentags 17:30 Uhr bis 20:45 Uhr und samstags von 7:55 Uhr bis 12:55 Uhr). In den niedersächsischen Ferien findet kein Unterricht statt.

Dozent:innen

Fachkräfte aus der Industrie und Lehrkräfte

Aufnahme in den Lehrgang

Die Aufnahme in den Lehrgang erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen beim Bildungswek der Grafschafter Wirtschaft e.V.

Eine Förderung durch das Aufstiegs-BAföG ist möglich; Zuschuss 50%

Wir beraten Sie gerne!


Basisqualifikationen (400 U.-Std.)

  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten

Handlungsspezifische Qualifikationen (700 U.-Std.)

Handlungsbereich Technk

  • Betriebstechnik
  • Fertigungstechnik
  • Montagetechnik

Handlungsbereich Organisation

  • Betriebliches Kostenwesen
  • Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationswesen
  • Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz

Handlungsbereich Führung und Personal

  • Personalführung
  • Personalentwicklung
  • Qualitätsmanagement

Zielgruppe

Personen, die sich zum/zur Geprüften Industriemeister:in Metall weiterbilden möchten.

Lehrgangsumfang

Datum: 18.03.2025 - 09.05.2028

Dienstag 17.30-20.45 Uhr

Samstag 07.55-12.55 Uhr

Dozent:innen

Team

Lehrgangsort

Gewerbliche Berufsbildende Schulen, Denekamper Straße 1, 48529 Nordhorn

Lehrgangsgebühr

5.500,00 € pro Teilnehmer:in
(In den Lehrgangsgebühren sind Prüfungsgebühren, sowie Kosten für Fachliteratur nicht enthalten.)

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