Aufstiegs- BAföG
Mit dem Aufstiegs-BAföG werden berufliche Aufstiegsfortbildungen in Voll- und Teilzeit gefördert, die mit einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, entsprechenden bundes- oder landesrechtlichen Regelungen oder als Fortbildung nach den Weiterbildungsrichtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) erfolgen. Das Aufstiegs-BAföG können Sie über die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) beantragen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.nbank.de und www.aufstiefgs-bafoeg.de.